Förderung
Förderung für Ihre Lüftungsanlage
Zuschuss, Steuerbonus oder Kredit: Wir zeigen Ihnen, was für Ihr Gebäude infrage kommt, und übernehmen die Abwicklung.
Förderung auf einen Blick
- 15–20 %BAFA-Zuschuss für Lüftung mit Wärmerückgewinnung im Bestand
- bis 40.000 €Steuerbonus für selbst genutztes Wohneigentum, verteilt über drei Jahre
- bis 120.000 €KfW-Ergänzungskredit je Wohneinheit zum bewilligten Zuschuss
- kostenlosErstberatung mit Kostenschätzung und Fördermittelcheck
Fördermittelrechner
Ihre mögliche Förderung in wenigen Minuten
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Gebäude und Vorhaben. Der Rechner zeigt, welche Zuschüsse und Kredite infrage kommen und wie hoch die Förderung ausfallen kann.
- 01Gebäude und Vorhaben angeben
- 02Maßnahmen auswählen
- 03Ergebnis ablesen und Beratung anfragen
Der Rechner unseres Partners für Energieberatung liefert eine erste, unverbindliche Einschätzung. Die genaue Förderung für Ihr Projekt klären wir im persönlichen Gespräch, kostenlos unter 0800 120 120 0.
Förderwege
Drei Wege zur Förderung
Zuschuss, Steuerbonus oder Kredit: Das Wichtigste auf einen Blick, die Einzelheiten auf Klick.
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15–20 %
Zuschuss · BAFA
Sie sanieren ein bestehendes Haus
- Haus mindestens fünf Jahre alt
- Antrag vor Beginn der Arbeiten
- Wir übernehmen die Abwicklung
Einzelheiten
15 % der Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %; förderfähig bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, weitere Einheiten gestaffelt. Voraussetzungen: Energieeffizienz-Experte, technische Mindestanforderungen an Wärmerückgewinnung und Stromeffizienz, Fachunternehmererklärung.
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20 %
Steuerbonus · § 35c EStG
Sie wohnen selbst im Haus
- Haus älter als zehn Jahre
- Bis 40.000 € über drei Jahre
- Statt Zuschuss, nicht zusätzlich
Einzelheiten
20 % der Kosten, höchstens 40.000 €, verteilt über drei Jahre in der Einkommensteuer. Voraussetzung ist die Bescheinigung des Fachunternehmens; für dieselbe Maßnahme nicht mit dem BAFA-Zuschuss kombinierbar.
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Kredit
KfW · mit Tilgungszuschuss
Sie bauen neu oder sanieren zum Effizienzhaus
- Lüftung als Teil des Gesamtpakets
- Ein Teil wird nicht zurückgezahlt
- Antrag über die Hausbank
Einzelheiten
Kredit mit Tilgungszuschuss, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Voraussetzungen: Energieeffizienz-Experte, Lüftung als Bestandteil des Effizienzhaus-Nachweises, Antrag vor Beginn des Vorhabens.
Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen von BAFA und KfW; dazu kann der KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit kommen.
Ablauf
Die Förderung Schritt für Schritt
Ob Neubau oder Sanierung, zentral oder dezentral: Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, und übernehmen die Abwicklung.
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01
Erstberatung
Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine Kostenschätzung und Informationen zu aktuellen Fördermitteln.
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02
Prüfung der Förderfähigkeit
Wir prüfen, ob Ihr Neubau- oder Sanierungsprojekt KfW-förderfähig ist. Auf Wunsch empfehlen wir einen von der KfW zugelassenen Energieberater.
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03
Abwicklung
Bei KfW-geförderten Maßnahmen übernehmen wir die gesamte Fördermittelabwicklung für einen reibungslosen Ablauf von Anfang an.
Häufige Fragen
Antworten zur Förderung
Welche Förderung kommt für eine Lüftungsanlage in Frage?
Für Neubau- und Sanierungsprojekte prüfen wir die Förderfähigkeit über die KfW. Welche Förderwege im Einzelfall passen, klären wir in einem direkten Gespräch.
Übernehmen Sie die Fördermittelabwicklung?
Ja. Bei KfW-geförderten Maßnahmen übernehmen wir die gesamte Fördermittelabwicklung, bei zentralen Anlagen die Vorarbeit für einen reibungslosen Ablauf.
Brauche ich einen Energieberater?
Auf Wunsch empfehlen wir einen von der KfW zugelassenen Energieberater und beziehen ihn in die Planung ein.
Gilt die Förderung auch für Bestandsgebäude?
Ja. Dezentrale Lüftungsanlagen spielen ihre Stärken gerade bei Nachrüstungen und Sanierungen aus, zentrale Anlagen lassen sich im Rahmen einer Kernsanierung nachrüsten.